Tips und Hinweise für den Umzug

Wir habe für sie ein paar Tips und Hinweise zusammengefasst die sie für ihren Umzug benötigen.

mehr



Umzug mit einem Wasserbett

Wasserbett - Umzugsservice mit einem Fachpersonal...

mehr



Montageservice

Fachgerechtes Auf- und Abbau ihrer Möbeln durch unser Fachpersonal.

mehr


Lift-Vermietung

Möbelaußenlift für ihren Umzug mieten..

Unser Service:

-Aufstellen und Abbauen
-Liefern und Abholen
-Bedienpersonal

Daten zum Lift:

-Tragkraft 400kg
-Länge 22 meter

Preisanfrage Möbellift



Wir sind ein zertifiziertes
Umzugsunternehmen!

Haftungshinweise

Haftungsinformationen und Hinweise des Möbelspediteurs
Individuelle Haftungsvereinbarung

Wir weisen Sie ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, mit unserer Firma gegen
Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehendere als die nachfolgend
aufgeführte, gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren.

Individuelle Transportversicherung
Sie haben zudem die Möglichkeit, das Umzugsgut über unsere Firma gegen
Bezahlung einer gesonderten Prämie versichern zu lassen.
Im Übrigen bestehen die folgenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen und Anzeigepflichten:

1. Anwendungsbereich
Die Haftung des Frachtführers (Möbelspediteurs) richtet sich nach dem Umzugsvertrag und dem
Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch für Beförderungen von
Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschlands Anwendung. Dies gilt auch, wenn
verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.

2. Haftungsgrundsätze
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des
Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch
Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhuthaftung).

3. Haftungshöchstbetrag
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von
620,00 € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.
Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen
Betrag der Fracht begrenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der
Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch
Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen,
und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall
die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

4. Wertersatz
Hat der Möbelspediteur Schadensersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur
Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der
Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten
Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung an.
Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die
Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.

5. Haftungsausschluss
5.1. Unabwendbares Ereignis
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die
Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter
Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.

5.2. Besondere Haftungsausschlussgründe
Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf
eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
▪ Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen,
Wertpapieren oder Urkunden
▪ ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender
▪ Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender
▪ Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern
▪ Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen
an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender
auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die
Durchführung der Leistung bestanden hat
▪ Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen
▪ natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, demzufolge es besonders
leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder
Auslaufen, erleidet.

5.3. Schadensvermutung
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer vorher bezeichneten
Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden
ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen,
wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere
Weisungen beachtet hat.

6. Schadensanzeige
Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:
▪ Untersuchen Sie das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder
Verluste. Diese sind auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll - hinreichend
deutlich gekennzeichnet - festzuhalten oder dem Möbelspediteur spätestens am Werktag
nach der Ablieferung anzuzeigen.
▪ Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur
innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden.
▪ Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall.
▪ Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem
Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt.
▪ Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie - um den Anspruchsverlust zu
verhindern - in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen
erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer
telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der
Aussteller in anderer Weise erkennbar ist.
▪ Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung. Fällt das Ende der Anzeigefrist
auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag, ist Fristende der darauf folgende Werktag.

7. Außervertragliche Ansprüche
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen
Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder
Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist. Gleiches gilt für
Ansprüche Dritter für Verlust oder Beschädigung gegen den Möbelspediteur.

8. Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine
Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder
leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde,
begangen hat.

9. Haftung der Leute
Werden Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder
Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der
Leute des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und
Haftungsbegrenzungen berufen. Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem
Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.

10. Ausführender Möbelspediteur
Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender
Möbelspediteur), so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des
Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung
entsteht, in gleicher Weise wie der Möbelspediteur. Der ausführende Möbelspediteur kann alle
Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur aus dem Frachtvertrag zustehen.
Möbelspediteur und ausführender Möbelspediteur haften als Gesamtschuldner. Werden Leute des
ausführenden Möbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen
über die Haftung der Leute.

11. Gefährliches Umzugsgut
Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist der Absender verpflichtet,
dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut
ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc.).